Geh?ren das radioaktive Material, die Vorrichtungen oder die Kernanlagen, auf die sich die Abs?tze 1 und 2 beziehen, keinem der Vertragsstaaten oder keinem Staatsangeh?rigen oder Gebietsans?ssigen eines Vertragsstaats, wurden sie nicht im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats gestohlen oder sonst auf widerrechtliche Weise beschafft oder ist kein Staat bereit, das Material, die Vorrichtungen oder die Kernanlagen gem??sie nach Absatz 3 entgegenzunehmen, so ist vorbehaltlich des Absatzes 3 Buchstabe b nach Konsultationen zwischen den beteiligten Staaten und gegebenenfalls zust?ndigen internationalen Organisationen ein gesonderter Beschluss über deren ihre Entsorgung zu entscheidentreffen
四、 如果本條第一和第二款所述放射性材料、裝置或核設施不屬于或
民或
民所有,或并非在某一
境內被盜竊或非法獲取,或沒有
家愿意按照本條第三款的規(guī)定予以接受,則應在有關
家與
相關
際組織協(xié)商后,另行作出處置的決定,但須符合本條第三款第㈡項的規(guī)定。