Tritt ein Vertreter eines Staates als Zeuge vor einem Gericht eines anderen Staates auf, so wird dies nicht als Zustimmung des erstgenannten Staates zur Ausübung der Gerichtsbarkeit durch das Gericht ausgelegt.
代表在另
法院出庭作證不應(yīng)被解釋為
法院行使管轄權(quán)。