Die Abs?tze?1, 2, 3 und 4 sind als Bestandteil jeder Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung anzusehen; jede mit diesen Abs?tzen nicht vereinbare Bestimmung einer solchen Klausel oder Vereinbarung ist nichtig.
五、本條第一款、第二款、第三款和第四款規(guī)定,視為每一仲裁條款或仲裁協(xié)議
一部分,此種條款或協(xié)議
規(guī)定,凡與其
一致
,一概無(wú)效。