Jeder Vertragsstaat trifft alle geeigneten Ma?nahmen im Hinblick auf die Suche nach verschwundenen Personen, die Ermittlung ihres Aufenthaltsorts und ihre Freilassung sowie im Fall des Todes im Hinblick auf die Ermittlung, Achtung und überführung ihrer sterblichen überreste.
三、 各締約國應采取一切適當措施,查尋、找到和解救失蹤者,若失蹤者已經(jīng)死亡,應找到、適當處理并歸還其遺體。